Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
- Die Software „Omnora“ ist eine webbasierte Lösung (nachfolgend als „SOFTWARE“ bezeichnet) der Omnora GmbH (im Folgenden Anbieter genannt). Sie richtet sich ausschließlich an unternehmerisch oder freiberuflich tätige Kunden, die keine Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind (im weiteren „Kunde“).
- Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn der Kunde in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters dessen Leistungen vorbehaltlos annimmt.
- Der Anbieter ist zu Änderungen der Leistungsbeschreibung oder der allgemeinen Geschäftsbedingungen und sonstiger Bedingungen berechtigt. Der Anbieter wird diese Änderungen nur aus triftigen Gründen durchführen, insbesondere aufgrund neuer technischer Entwicklungen, Änderungen der Rechtsprechung oder sonstigen gleichwertigen Gründen. Der Anbieter wird den Kunden über Änderungen rechtzeitig in Textform informieren. Wird durch die Änderung das vertragliche Gleichgewicht zwischen den Parteien erheblich gestört, so unterbleibt die Änderung oder es bedarf der Zustimmung des Kunden.
§ 2 Vertragsgegenstand
- Vertragsgegenstand ist die
- Überlassung der SOFTWARE des Anbieters zur Nutzung über das Internet und
- Einräumung von Speicherplatz auf den Servern des Anbieters.
- Dem Anbieter ist es gestattet, bei der Einräumung von Speicherplatz, der Sicherstellung der Funktionalität der SOFTWARE und der Sicherstellung des Supports Nachunternehmer einzubeziehen. Der Einsatz von Nachunternehmern entbindet den Anbieter nicht von seiner alleinigen Verpflichtung gegenüber dem Kunden zur vollständigen Vertragserfüllung.
§ 3 Testzugang und Softwareüberlassung
- Der Anbieter stellt dem Kunden in der Regel für einen individuell festgelegten Zeitraum einen Testzugang zur Verfügung. Nach Ablauf der Testphase wird dieser Zugang eingeschränkt. Einer Kündigung Bedarf es nicht.
- Kommt ein Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Kunden zustande, stellt der Anbieter dem Kunden für die Dauer dieses Vertrages die SOFTWARE in der jeweils aktuellen Version über das Internet entgeltlich zur Verfügung. Zu diesem Zweck richtet der Anbieter die SOFTWARE auf einem Server ein, der über das Internet für den Kunden erreichbar ist.
- Der Kunde kann Produkte aus dem Online-Angebot des Anbieters auswählen und über eine entsprechende Funktion in einem virtuellen Warenkorb sammeln. Vor Abgabe einer verbindlichen Bestellung erhält der Kunde die Möglichkeit, seine Eingaben zu überprüfen und zu korrigieren. Eine Bestellung kann nur erfolgen, wenn der Kunde durch eine entsprechende Aktion bestätigt, dass er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert. Nach Absenden der Bestellung erhält der Kunde eine automatisierte Empfangsbestätigung per E-Mail, die den Eingang der Bestellung beim Anbieter dokumentiert. Diese Empfangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Vertragsangebots dar. Der Vertrag kommt erst durch eine ausdrückliche Annahmeerklärung des Anbieters zustande, die gesondert per E-Mail (z. B. als Auftragsbestätigung) erfolgt. Der Vertragstext wird dem Kunden in Textform zur Verfügung gestellt und unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert.
- Der jeweils vereinbarte Funktionsumfang der SOFTWARE ergibt sich aus dem geschlossenen Vertrag. Sofern der Vertrag über die Online-Bestellstrecke des Anbieters abgeschlossen wurde, wird die zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Leistungsbeschreibung dem Kunden mit der Bestellbestätigung in Textform (z.B. als Anhang oder über einen individuellen Link) übermittelt und ist damit Gegenstand des Vertrages.
- Der Anbieter beseitigt nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten unverzüglich sämtliche Softwarefehler. Ein Fehler liegt dann vor, wenn die SOFTWARE, die in der im Vertrag vereinbarten Leistungsbeschreibung angegebenen Funktionen nicht erfüllt, fehlerhafte Ergebnisse liefert oder in anderer Weise nicht funktionsgerecht arbeitet, so dass die Nutzung der SOFTWARE unmöglich oder eingeschränkt ist.
- Der Anbieter wird die SOFTWARE laufend weiterentwickeln und durch Updates und Erweiterungen verbessern.
§ 4 Nutzungsrechte an der SOFTWARE
- Der Anbieter räumt dem Kunden das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die in diesem Vertrag bezeichnete SOFTWARE während der Dauer des Vertrages im Rahmen der SaaS-Dienste bestimmungsgemäß zu nutzen.
- Der Kunde darf die SOFTWARE nur bearbeiten, soweit dies durch die bestimmungsgemäße Benutzung der SOFTWARE laut jeweils aktueller Leistungsbeschreibung abgedeckt ist.
- Der Kunde darf die SOFTWARE nur vervielfältigen, soweit dies durch die bestimmungsgemäße Benutzung der SOFTWARE laut jeweils aktueller Leistungsbeschreibung abgedeckt ist. Zur notwendigen Vervielfältigung zählt das Laden der SOFTWARE in den Arbeitsspeicher auf dem Server des Anbieters, nicht jedoch die auch nur vorübergehende Installation oder das Speichern der SOFTWARE auf Datenträgern (wie etwa Festplatten o.Ä.) der vom Kunden eingesetzten Hardware.
- Der Kunde ist nicht berechtigt, die SOFTWARE Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Eine Weitervermietung der SOFTWARE wird dem Kunden somit ausdrücklich nicht gestattet.
§ 5 Einräumung von Speicherplatz
- Der Anbieter überlässt dem Kunden Speicherplatz auf einem Server zur Speicherung seiner Daten. Sofern der Speicherplatz zur Speicherung der Daten nicht mehr ausreichen sollte, wird der Anbieter den Kunden hiervon verständigen. Der Kunde kann entsprechende Kontingente nachbestellen vorbehaltlich Verfügbarkeit beim Anbieter.
- Der Anbieter trägt dafür Sorge, dass die gespeicherten Daten über das Internet abrufbar sind.
- Der Kunde ist nicht berechtigt, diesen Speicherplatz einem Dritten teilweise oder vollständig, entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen.
- Der Kunde verpflichtet sich, keine Inhalte auf dem Speicherplatz zu speichern, deren Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung gegen geltendes Recht oder Vereinbarungen mit Dritten verstößt.
- Der Anbieter ist verpflichtet, geeignete Vorkehrungen gegen Datenverlust und zur Verhinderung unbefugten Zugriffs Dritter auf die Daten des Kunden zu treffen. Zu diesem Zweck wird der Anbieter tägliche Backups vornehmen, die Daten des Kunden auf Viren überprüfen sowie nach dem Stand der Technik Firewalls installieren.
- Der Kunde bleibt in jedem Fall Alleinberechtigter an den Daten und kann daher jederzeit die Herausgabe einzelner oder sämtlicher Daten verlangen.
- Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses wird der Anbieter dem Kunden sämtliche Daten, die auf dem ihm zugewiesenen Speicherplatz abgelegt sind, herausgeben.
- Die Herausgabe der Daten erfolgt nach Aufforderung durch den Kunden durch Übersendung über ein Datennetz. Die Daten des Kunden werden in jedem Fall 90 Tage nach Vertragsbeendigung unwiderruflich gelöscht. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, auch die zur Verwendung der Daten geeignete SOFTWARE zu erhalten.
- Dem Anbieter stehen hinsichtlich der Daten des Kunden weder ein Zurückbehaltungsrecht noch das gesetzliche Vermieterpfandrecht (§ 562 BGB) zu.
§ 6 Anwendungs-Support
- Dem Kunden steht kostenfrei die Nutzung des Online-Help-Centers (https://omnora.com/resources/tutorials) zum selbständigen Support über die dort bereitgestellten Anleitungsvideos zur Verfügung.
- Je nach vereinbarten Lizenzpaket erhält der Kunde darüber hinaus verschiedene Service-Leistungen und - Level.
§ 7 Unterbrechung/Beeinträchtigung der Erreichbarkeit
- Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der vertragsgegenständlichen SaaS-Dienste sowie Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, werden nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen zwingend notwendig ist.
- Die Überwachung der Grundfunktionen der SaaS-Dienste erfolgt täglich über Monitoring-Tools. Die Wartung der SOFTWARE ist grundsätzlich von Montag bis Freitag 09:00 – 17:00 Uhr gewährleistet. Bei schweren Fehlern – die Nutzung der SOFTWARE ist nicht mehr möglich – erfolgt die Wartung innerhalb der Geschäftszeiten des Anbieters binnen 8 Stunden ab Kenntnis oder Information durch den Kunden. Der Anbieter wird den Kunden von den Wartungsarbeiten verständigen und den technischen Bedingungen entsprechend in der möglichst kürzesten Zeit durchführen. Sofern die Fehlerbehebung in den Geschäftszeiten nicht innerhalb von 16 Stunden möglich sein sollte, wird der Anbieter den Kunden davon binnen 24 Stunden unter Angabe von Gründen sowie des Zeitraums, der für die Fehlerbeseitigung voraussichtlich zu veranschlagen ist, per E-Mail verständigen.
- Die Verfügbarkeit der jeweils vereinbarten Dienste nach § 1 (2) dieses Vertrags beträgt 98 % im Jahresdurchschnitt einschließlich Wartungsarbeiten, jedoch darf die Verfügbarkeit nicht länger als zwei Kalendertage in Folge beeinträchtigt oder unterbrochen sein.
§ 8 Pflichten des Kunden
- Der Kunde verpflichtet sich, auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine rechtswidrigen, die Gesetze, behördlichen Auflagen oder Rechte Dritter verletzenden Inhalte abzulegen.
- Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die geschützten Bereiche der SOFTWARE durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Zu diesem Zwecke wird der Kunde, soweit erforderlich, seine Mitarbeiter auf die Einhaltung des Urheberrechts hinweisen.
- Unbeschadet der Verpflichtung des Anbieters zur Datensicherung ist der Kunde selbst für die Eingabe und Pflege seiner zur Nutzung der SaaS-Dienste erforderlichen Daten und Informationen verantwortlich.
- Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten und Informationen vor der Eingabe auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen.
- Der Zugriff auf die Nutzung der SaaS-Dienste erfolgt über eine vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse und ein durch den Kunden selbstgewähltes Passwort. Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten vertraulich zu behandeln, vor dem Zugriff durch Dritte zu schützen und unverzüglich zu ändern, sofern ein Missbrauch vermutet wird.
- Die von dem Kunden auf dem für ihn bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte können urheber- und datenschutzrechtlich geschützt sein. Der Kunde räumt dem Anbieter hiermit das Recht ein, die auf dem Server abgelegten Inhalte dem Kunden bei dessen Abfragen über das Internet zugänglich machen zu dürfen und, insbesondere sie hierzu zu vervielfältigen und zu übermitteln sowie zum Zwecke der Datensicherung vervielfältigen zu können.
§ 9 Vergütung
- Der Kunde verpflichtet sich, dem Anbieter für die Überlassung der SOFTWARE und die Einräumung des Speicherplatzes das vertraglich vereinbarte Entgelt zzgl. gesetzlicher MwSt. zu bezahlen. Sofern nicht anders vereinbart, richtet sich die Vergütung nach dem im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Paketpreises.
- Einwendungen gegen die Abrechnung der vom Anbieter erbrachten Leistungen hat der Kunde innerhalb einer Frist von acht Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich bei der auf der Rechnung angegebenen Stelle zu erheben. Nach Ablauf der vorgenannten Frist gilt die Abrechnung als vom Kunden genehmigt. Der Anbieter wird den Kunden mit Übersendung der Rechnung auf die Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.
- Der Anbieter ist berechtigt das vertraglich vereinbarte Entgelt einmal pro Jahr an sich verändernde Marktbedingungen, bei erheblichen Veränderungen in den Beschaffungskosten oder der Beschaffungspreise, anzupassen. Bei Preiserhöhungen, die den regelmäßigen Anstieg der Lebenskosten wesentlich übersteigen, steht dem Kunden ein Kündigungsrecht zu. Dies wird ihm vom Anbieter in diesen Fällen in Textform mitgeteilt.
§ 10 Mängelhaftung/Haftung
- Der Anbieter garantiert die Funktions- und die Betriebsbereitschaft der SaaS-Dienste nach den Bestimmungen dieses Vertrages.
- Für den Fall, dass Leistungen des Anbieters von unberechtigten Dritten unter Verwendung der Zugangsdaten des Kunden in Anspruch genommen werden, haftet der Kunde für dadurch anfallende Entgelte im Rahmen der zivilrechtlichen Haftung bis zum Eingang des Kundenauftrages zur Änderung der Zugangsdaten oder der Meldung des Verlusts oder Diebstahls, sofern den Kunden am Zugriff des unberechtigten Dritten ein Verschulden trifft.
- Der Anbieter ist zur sofortigen Sperre des Speicherplatzes berechtigt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die gespeicherten Daten rechtswidrig sind und/oder Rechte Dritter verletzen. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder eine Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige Dritte den Anbieter davon in Kenntnis setzen. Der Anbieter hat den Kunden von der Sperre und dem Grund hierfür unverzüglich zu verständigen. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist.
- Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter sind unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn, der Anbieter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur, wenn eine der vertragswesentlichen Pflichten durch den Anbieter, seine gesetzlichen Vertreter oder leitende Angestellte oder Erfüllungsgehilfen verletzt wurde. Der Anbieter haftet dabei nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Vertragswesentliche Pflichten sind solche Pflichten, die die Grundlage des Vertrags bilden, die entscheidend für den Abschluss des Vertrags waren und auf deren Erfüllung der Kunde vertrauen darf.
- Der Anbieter trifft angemessene Vorkehrungen zur Sicherung der durch den Kunden im System gespeicherten Daten. Eine Haftung für den Verlust von Daten ist ausgeschlossen, soweit der Verlust nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Anbieters beruht.
- Der Anbieter haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch den Anbieter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
§ 11 Laufzeit und Kündigung
- Der Vertrag wird für die vereinbarte Mindestvertragslaufzeit geschlossen. Er beginnt mit dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde. Wird der Vertrag nicht spätestens einen Monat vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit von einer der Parteien in Textform gekündigt, verlängert er sich automatisch jeweils um die Dauer der ursprünglich vereinbarten Mindestvertragslaufzeit, sofern nicht im Vertrag abweichende Kündigungsfristen vereinbart wurden.
- Unberührt bleibt das Recht jeder Vertragspartei, den Vertrag aus wichtigem Grunde fristlos zu kündigen. Zur fristlosen Kündigung ist der Anbieter insbesondere berechtigt, wenn der Kunde fällige Zahlungen trotz Mahnung und Nachfristsetzung nicht leistet oder die vertraglichen Bestimmungen über die Nutzung der SaaS-Dienste verletzt. Eine fristlose Kündigung setzt in jedem Falle voraus, dass der andere Teil schriftlich abgemahnt und aufgefordert wird, den vermeintlichen Grund zur fristlosen Kündigung in angemessener Zeit zu beseitigen.
§ 12 Datenschutz/Geheimhaltung
- Der Kunde ist selbst für die nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes durch seine Kunden und seine Vertragspartner erforderlichen Zustimmungserklärungen verantwortlich.
- Der Anbieter verpflichtet sich, über alle ihm im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages zur Kenntnis gelangten vertraulichen Vorgänge, insbesondere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Kunden, strengstes Stillschweigen zu bewahren und diese weder weiterzugeben noch auf sonstige Art zu verwerten. Dies gilt gegenüber jeglichen unbefugten Dritten, d.h. auch gegenüber unbefugten Mitarbeitern sowohl des Anbieters als auch des Kunden, sofern die Weitergabe von Informationen nicht zur ordnungsgemäßen Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Anbieters erforderlich ist. In Zweifelsfällen wird sich der Anbieter vom Kunden vor einer solchen Weitergabe eine Zustimmung erteilen lassen.
- Der Anbieter verpflichtet sich, mit allen von ihm im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages eingesetzten Mitarbeitern und Nachunternehmern eine mit vorstehendem Abs. 2 inhaltsgleiche Regelung zu vereinbaren.
§ 13 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
- Auf vorliegenden Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
- Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist ausschließlicher Gerichtsstand Frankfurt am Main/Deutschland.
§ 14 Sonstiges
- Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen, Ergänzungen und Zusätze dieses Vertrages haben nur Gültigkeit, wenn sie zwischen den Vertragsparteien schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Abänderung dieser Vertragsbestimmung.
- Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt im Fall einer Vertragslücke.